Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/10/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 verschärft die Regeln für Farbstoffe in Kosmetika, lässt nur gelistete Stoffe zu und gibt Altprodukten eine Übergangsfrist bis Oktober 2008 bzw. April 2009.Schwerpunkte
- Nur die in der Anlage gelisteten Farbstoffe dürfen unter festgelegten Höchstmengen und Reinheitsanforderungen für kosmetische Mittel verwendet werden.
- Kosmetische Mittel, die noch nach den alten Bestimmungen hergestellt wurden, dürfen bis zum 17. Oktober 2008 produziert bzw. importiert und bis zum 18. April 2009 in den Verkehr gebracht werden.
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