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Änderung der Kosmetik‑Farbstoffverordnung 2007
Verordnung vom 10.08.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 verschärft die Regeln für Farbstoffe in Kosmetika, lässt nur gelistete Stoffe zu und gibt Altprodukten eine Übergangsfrist bis Oktober 2008 bzw. April 2009.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/10/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 verschärft die Regeln für Farbstoffe in Kosmetika, lässt nur gelistete Stoffe zu und gibt Altprodukten eine Übergangsfrist bis Oktober 2008 bzw. April 2009.

Schwerpunkte

  • Nur die in der Anlage gelisteten Farbstoffe dürfen unter festgelegten Höchstmengen und Reinheitsanforderungen für kosmetische Mittel verwendet werden.
  • Kosmetische Mittel, die noch nach den alten Bestimmungen hergestellt wurden, dürfen bis zum 17. Oktober 2008 produziert bzw. importiert und bis zum 18. April 2009 in den Verkehr gebracht werden.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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