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Einführung des 22. Nachtrags zum Arzneibuch
Verordnung vom 23.08.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den 22. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutsche Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt die alten Monographien auf.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/23/2007XXIII
Apotheke
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den 22. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutsche Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft und hebt die alten Monographien auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (5. Ausgabe 2005, Nachtrag 5.06) wird in Kraft gesetzt.
  • Die bisherigen Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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