Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/30/2007XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2007 legt für das Schuljahr 2007/2008 verbindliche Höchstpreise für Milch‑ und Joghurtprodukte fest, die an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden dürfen.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Marktordnungsgesetz 2007, insbesondere § 7 Abs. 1 Z 12 und Abs. 2, um die rechtliche Grundlage für die Preisbindung zu schaffen.
- Die Preisfestlegung erfolgt im Einklang mit EU‑Recht, namentlich den Artikeln 14 und 2 der jeweiligen EU‑Verordnungen über die Marktorganisation von Milch.
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