<!--[-->Verordnung zur Steuerbefreiung von Goldmünzen 2007<!--]-->
Verordnung zur Steuerbefreiung von Goldmünzen 2007
Verordnung vom 29.01.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 29. Jänner 2007 legt fest, welche Goldmünzen im Jahr 2007 von der Umsatzsteuer befreit sind. Nur Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit und die in der beigefügten Liste stehen, erhalten die Befreiung.
Bundesministerium für Finanzen1/29/2007XXIII
Wirtschaft
Steuerrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 29. Jänner 2007 legt fest, welche Goldmünzen im Jahr 2007 von der Umsatzsteuer befreit sind. Nur Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit und die in der beigefügten Liste stehen, erhalten die Befreiung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Goldmünzen im Jahr 2007 von der Umsatzsteuer befreit werden.
  • Nur Münzen mit einer Reinheit von mindestens 900 ‰ (90 % Gold) erfüllen die Befreiungsvoraussetzungen.
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Molterer Wilhelm, Mag.

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