Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Jänner 2007 legt fest, welche Goldmünzen im Jahr 2007 von der Umsatzsteuer befreit sind. Nur Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit und die in der beigefügten Liste stehen, erhalten die Befreiung.Bundesministerium für Finanzen1/29/2007XXIII
Wirtschaft
Steuerrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Jänner 2007 legt fest, welche Goldmünzen im Jahr 2007 von der Umsatzsteuer befreit sind. Nur Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit und die in der beigefügten Liste stehen, erhalten die Befreiung.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Goldmünzen im Jahr 2007 von der Umsatzsteuer befreit werden.
- Nur Münzen mit einer Reinheit von mindestens 900 ‰ (90 % Gold) erfüllen die Befreiungsvoraussetzungen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.