Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/30/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 einheitliche Ertragswerte pro Hektar für Energiepflanzen und nachwachsende Rohstoffe fest, differenziert nach Bundesland und teilweise nach Bezirk.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jede Energiepflanze und nachwachsende Rohstoffart Ertragswerte pro Hektar fest, die je nach Bundesland variieren.
- Für Getreidearten (z. B. Winterraps, Wintergerste) werden unterschiedliche Ertragswerte je nach Bezirk und Bundesland angegeben.
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