Änderung der Schülerheimbeiträge für land‑ und forstwirtschaftliche Hochschulen
Verordnung vom 30.08.2007Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. August 2007 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten 1,131 Euro beträgt und tritt am 1. September 2007 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/30/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 30. August 2007 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten 1,131 Euro beträgt und tritt am 1. September 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein Beitragspunkt wird auf genau 1,131 Euro festgelegt.
- Die geänderte Regelung tritt am 1. September 2007 in Kraft.
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