Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/17/2007XXIII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das Auswahlverfahren für den Auswärtigen Dienst fest: Sie definiert die Zusammensetzung der Auswahl‑Kommissionen, Quorum‑Regeln, Bewertungskriterien für Fach‑ und Persönlichkeitseignung und hebt die frühere Regelung von 1989 auf.Schwerpunkte
- Vor einer Aufnahme in den Auswärtigen Dienst muss die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber in einem kommissionellen Auswahlverfahren geprüft werden.
- In der Verordnung gelten männliche Bezeichnungen geschlechtsneutral; Frauen werden ausdrücklich einbezogen.
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