Mitwirkung von Gemeindebediensteten beim Finanzamt Feldkirch für die Einheitsbewertung
Verordnung vom 19.09.2007Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Bedienstete von sechs Gemeinden als Organe des Finanzamtes Feldkirch bei der Einheitsbewertung von Grund- und Betriebsgrundstücken tätig werden. Die Mitwirkung ist auf Grundstücke beschränkt, die vollständig im Gemeindegebiet liegen, und gilt bis zum 31. Dezember 2008.Bundesministerium für Finanzen9/19/2007XXIII
Finanzwesen
Steuerwesen
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Bedienstete von sechs Gemeinden als Organe des Finanzamtes Feldkirch bei der Einheitsbewertung von Grund- und Betriebsgrundstücken tätig werden. Die Mitwirkung ist auf Grundstücke beschränkt, die vollständig im Gemeindegebiet liegen, und gilt bis zum 31. Dezember 2008.Schwerpunkte
- Mitarbeiter der genannten Gemeinden werden als Organe des Finanzamtes Feldkirch bei der Ermittlung von Einheitswerten eingesetzt.
- Die Mitwirkung ist auf wirtschaftliche Einheiten nach § 2 bzw. auf Betriebsgrundstücke beschränkt, die vollständig im Gebiet der jeweiligen Gemeinde liegen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.