<!--[-->Mitwirkungsregelung für Gemeindebedienstete bei der Einheitsbewertung (2007‑2008)<!--]-->
Mitwirkungsregelung für Gemeindebedienstete bei der Einheitsbewertung (2007‑2008)
Verordnung vom 19.09.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 erlaubt Bediensteten mehrerer Gemeinden, als Vertreter des Finanzamtes Judenburg‑Liezen bei der Bewertung von Grundstücken und Betriebsgrundstücken mitzuwirken. Die Mitwirkung ist auf Grundstücke beschränkt, die vollständig in den jeweiligen Gemeinden liegen, und endet am 31. Dezember 2008.
Bundesministerium für Finanzen9/19/2007XXIII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 erlaubt Bediensteten mehrerer Gemeinden, als Vertreter des Finanzamtes Judenburg‑Liezen bei der Bewertung von Grundstücken und Betriebsgrundstücken mitzuwirken. Die Mitwirkung ist auf Grundstücke beschränkt, die vollständig in den jeweiligen Gemeinden liegen, und endet am 31. Dezember 2008.

Schwerpunkte

  • Mitarbeiter der genannten Gemeinden arbeiten als Vertreter des Finanzamtes Judenburg‑Liezen bei der Ermittlung von Einheitswerten für Grund- und Betriebsgrundstücke.
  • Die Mitwirkung ist nur auf Wirtschaftseinheiten oder Betriebsgrundstücke beschränkt, die vollständig im Gebiet der jeweiligen Gemeinde liegen.
Dokumente (PDFs)
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Molterer Wilhelm, Mag.

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