Rentenanpassung 2007 – einheitlicher Faktor von 1,016 für mehrere Sozialgesetze Verordnung vom 2/1/2007
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz2/1/2007XXIII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die 25. Verordnung von 2007 legt einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,016 fest, der die Renten‑ und Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑, Heeresversorgungs‑ und Impfschadengesetz erhöht.Schwerpunkte
- Ein einheitlicher Anpassungsfaktor von 1,016 wird für das gesamte Jahr 2007 festgelegt.
- Der Faktor wird auf das Kriegsopferversorgungsgesetz angewendet, wodurch die genannten Beträge (z. B. 441,00 € → 448,10 €) erhöht werden.
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