<!--[-->Rentenanpassung 2007 – einheitlicher Faktor von 1,016 für mehrere Sozialgesetze<!--]-->
Rentenanpassung 2007 – einheitlicher Faktor von 1,016 für mehrere Sozialgesetze
Verordnung vom 01.02.2007

Zusammenfassung

Die 25. Verordnung von 2007 legt einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,016 fest, der die Renten‑ und Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑, Heeresversorgungs‑ und Impfschadengesetz erhöht.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz2/1/2007XXIII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die 25. Verordnung von 2007 legt einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,016 fest, der die Renten‑ und Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑, Heeresversorgungs‑ und Impfschadengesetz erhöht.

Schwerpunkte

  • Ein einheitlicher Anpassungsfaktor von 1,016 wird für das gesamte Jahr 2007 festgelegt.
  • Der Faktor wird auf das Kriegsopferversorgungsgesetz angewendet, wodurch die genannten Beträge (z. B. 441,00 € → 448,10 €) erhöht werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Buchinger Erwin, Dr. © Parlamentsdirektion

Buchinger Erwin, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.