<!--[-->Verzeichnis der winterhartweizensorten für die Qualitätsprämie 2008<!--]-->
Verzeichnis der winterhartweizensorten für die Qualitätsprämie 2008
Verordnung vom 21.09.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert für das Jahr 2008 ein Verzeichnis von fünf Winterhartweizensorten, die für die Hartweizen‑Qualitätsprämie gemäß EU‑Verordnung 1782/2003 in Frage kommen. Rechtsgrundlage ist das Marktordnungsgesetz 2007.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/21/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert für das Jahr 2008 ein Verzeichnis von fünf Winterhartweizensorten, die für die Hartweizen‑Qualitätsprämie gemäß EU‑Verordnung 1782/2003 in Frage kommen. Rechtsgrundlage ist das Marktordnungsgesetz 2007.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt das offizielle Verzeichnis der Winterhartweizensorten fest, die im Jahr 2008 für die Qualitätsprämie in Frage kommen.
  • Die Rechtsgrundlage der Verordnung ist das Marktordnungsgesetz 2007, insbesondere § 8 Abs. 5 und § 28 Abs. 2 Z 3.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.