Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/21/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert für das Jahr 2008 ein Verzeichnis von fünf Winterhartweizensorten, die für die Hartweizen‑Qualitätsprämie gemäß EU‑Verordnung 1782/2003 in Frage kommen. Rechtsgrundlage ist das Marktordnungsgesetz 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt das offizielle Verzeichnis der Winterhartweizensorten fest, die im Jahr 2008 für die Qualitätsprämie in Frage kommen.
- Die Rechtsgrundlage der Verordnung ist das Marktordnungsgesetz 2007, insbesondere § 8 Abs. 5 und § 28 Abs. 2 Z 3.
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