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Studienbeiträge an der HStBV‑Wien – Regelungen und Inkrafttreten
Verordnung vom 26.09.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Erststudierende an der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien einen Studienbeitrag zahlen müssen, während weitere Lehramtsstudien und Weiterbildungsangebote beitragsfrei bleiben. Die Beiträge werden zusammen mit dem Studierenden‑ und Sonderbeitrag eingezogen, sind zweckgebunden und gelten seit 1. Oktober 2007.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/26/2007XXIII
Bildung
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Erststudierende an der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien einen Studienbeitrag zahlen müssen, während weitere Lehramtsstudien und Weiterbildungsangebote beitragsfrei bleiben. Die Beiträge werden zusammen mit dem Studierenden‑ und Sonderbeitrag eingezogen, sind zweckgebunden und gelten seit 1. Oktober 2007.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Studierende im Erststudium an der Hochschule; ein weiteres Lehramtsstudium ist beitragsfrei.
  • Fort‑ und Weiterbildungsangebote der Hochschule sind ebenfalls beitragsfrei.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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