Zusammenfassung
Die Grundausbildungsverordnung BMF legt fest, wie neue Mitarbeitende im Finanzministerium ausgebildet werden – von Inhalten über Lernmethoden bis hin zur Abschlussprüfung.Bundesministerium für Finanzen9/27/2007XXIII
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Grundausbildungsverordnung BMF legt fest, wie neue Mitarbeitende im Finanzministerium ausgebildet werden – von Inhalten über Lernmethoden bis hin zur Abschlussprüfung.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie gilt für alle Bediensteten des Finanzministeriums, die nach dem VBG 1948 oder BDG 1979 eine Grundausbildung absolvieren müssen.
- Die Ausbildung ist modular aufgebaut; jedes Modul besteht aus Präsenz‑, E‑Learning‑ oder Selbststudium‑Einheiten, die in der Anlage „Module Übersicht“ aufgelistet sind.
Dokumente (PDFs)
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