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Grundausbildung für Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen
Verordnung vom 27.09.2007

Zusammenfassung

Die Grundausbildungsverordnung BMF legt fest, wie neue Mitarbeitende im Finanzministerium ausgebildet werden – von Inhalten über Lernmethoden bis hin zur Abschlussprüfung.
Bundesministerium für Finanzen9/27/2007XXIII
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Grundausbildungsverordnung BMF legt fest, wie neue Mitarbeitende im Finanzministerium ausgebildet werden – von Inhalten über Lernmethoden bis hin zur Abschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie gilt für alle Bediensteten des Finanzministeriums, die nach dem VBG 1948 oder BDG 1979 eine Grundausbildung absolvieren müssen.
  • Die Ausbildung ist modular aufgebaut; jedes Modul besteht aus Präsenz‑, E‑Learning‑ oder Selbststudium‑Einheiten, die in der Anlage „Module Übersicht“ aufgelistet sind.
Dokumente (PDFs)
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