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Hochschul‑Einstufungsverordnung 2007 – Klassifizierung von Studienfachbereichen an Pädagogischen Hochschulen
Verordnung vom 27.09.2007

Zusammenfassung

Die Hochschul‑Einstufungsverordnung 2007 ordnet die Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen in einheitliche Lehrverpflichtungsgruppen (LVG I‑IV) ein, um die Ausbildung von Lehrkräften zu standardisieren. Sie definiert Kategorien wie Humanwissenschaften, Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, praktische Studien und ergänzende Studien und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/27/2007XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Hochschul‑Einstufungsverordnung 2007 ordnet die Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen in einheitliche Lehrverpflichtungsgruppen (LVG I‑IV) ein, um die Ausbildung von Lehrkräften zu standardisieren. Sie definiert Kategorien wie Humanwissenschaften, Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, praktische Studien und ergänzende Studien und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt Lehrverpflichtungsgruppen (LVG I‑III) fest, wobei LVG I vor allem wissenschaftliche Schwerpunkte, LVG III praktische Schwerpunkte und LVG II eine Mischung aus beidem abdeckt.
  • Humanwissenschaften – die für die Lehrtätigkeit wesentlichen pädagogischen Grundlagen – werden in LVG I eingestuft.
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