Zusammenfassung
Die Verordnung 260/2007 erstattet Lagerbetreibern für Bioethanol‑Mischungen mit definierten Anteilen im Winter‑ bzw. Sommerhalbjahr einen Teil der Mineralölsteuer zurück.Bundesministerium für Finanzen10/2/2007XXIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 260/2007 erstattet Lagerbetreibern für Bioethanol‑Mischungen mit definierten Anteilen im Winter‑ bzw. Sommerhalbjahr einen Teil der Mineralölsteuer zurück.Schwerpunkte
- Für im Steuerlager hergestellte Bioethanol‑Mischungen wird pro Liter ein Betrag von 0,442 Euro von der Mineralölsteuer erstattet, wenn die Bioethanol‑Konzentration im Winterhalbjahr zwischen 65 % und 75 % und im Sommerhalbjahr zwischen 75 % und 85 % liegt.
- Die Erstattung gilt nur für die Menge, die im Steuerlager über den jeweiligen Grenzwerten (75 % im Winter, 85 % im Sommer) beigemischt wurde.
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