<!--[-->Ausschluss irakischer S‑Pässe und südafrikanischer Temporary‑Passports von der Passpflicht<!--]-->
Ausschluss irakischer S‑Pässe und südafrikanischer Temporary‑Passports von der Passpflicht
Verordnung vom 05.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt irakische Reisepässe der Serie S und südafrikanische Temporary‑Passports als ungeeignet für die Passpflicht, erlaubt jedoch eine Übergangsregelung für bereits Inhaber gültiger Aufenthaltstitel. Sie gilt ab dem 6. Oktober 2007.
Bundesministerium für Inneres10/5/2007XXIII
Ausweis

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt irakische Reisepässe der Serie S und südafrikanische Temporary‑Passports als ungeeignet für die Passpflicht, erlaubt jedoch eine Übergangsregelung für bereits Inhaber gültiger Aufenthaltstitel. Sie gilt ab dem 6. Oktober 2007.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass irakische Reisepässe der Serie „S“ und südafrikanische Temporary‑Passports nicht für die Erfüllung der Passpflicht geeignet sind.
  • Für Inhaber dieser Dokumente, die bereits vor Inkrafttreten einen gültigen Einreise‑ oder Aufenthaltstitel besitzen, bleibt das betroffene Dokument bis zum Ablauf dieses Titels weiterhin zulässig.
Dokumente (PDFs)
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