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Aufhebung der Verordnung zum Verfahren für den Diplomgrad Diplompädagoge Verordnung vom 10/5/2007
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/5/2007XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004, die das Verfahren zur Verleihung des Diplomgrades „Diplompädagoge/Diplompädagogin“ regelte, wird mit Ablauf des 30. September 2007 aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung von 2004 über das Verfahren zur Verleihung des Diplomgrades „Diplompädagoge/Diplompädagogin“ wird zum 30. September 2007 aufgehoben.
  • Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage von § 36a des Akademien‑Studiengesetzes 1999.
Dokumente (PDFs)
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Schmied Claudia, Dr.




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