Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004, die das Verfahren zur Verleihung des Diplomgrades „Diplompädagoge/Diplompädagogin“ regelte, wird mit Ablauf des 30. September 2007 aufgehoben.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/5/2007XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004, die das Verfahren zur Verleihung des Diplomgrades „Diplompädagoge/Diplompädagogin“ regelte, wird mit Ablauf des 30. September 2007 aufgehoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung von 2004 über das Verfahren zur Verleihung des Diplomgrades „Diplompädagoge/Diplompädagogin“ wird zum 30. September 2007 aufgehoben.
- Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage von § 36a des Akademien‑Studiengesetzes 1999.
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