<!--[-->Änderung der Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer (QZV Chemie OG)<!--]-->
Änderung der Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer (QZV Chemie OG)
Verordnung vom 05.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 5. Oktober 2007 ergänzt die Qualitätszielverordnung für chemische Belastungen von Oberflächengewässern. Sie erweitert den Geltungsbereich um allgemeine physikalisch‑chemische Schadstoffe, fügt einen neuen Zifferpunkt in § 3 ein und führt eine neue Tabelle B.3 mit Umweltqualitätsnormen, z. B. für Chlorid, ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/5/2007XXIII
Umwelt
Wasser
Wasserbewirtschaftung

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 5. Oktober 2007 ergänzt die Qualitätszielverordnung für chemische Belastungen von Oberflächengewässern. Sie erweitert den Geltungsbereich um allgemeine physikalisch‑chemische Schadstoffe, fügt einen neuen Zifferpunkt in § 3 ein und führt eine neue Tabelle B.3 mit Umweltqualitätsnormen, z. B. für Chlorid, ein.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich von § 1 wird um allgemeine physikalisch‑chemische Schadstoffe erweitert.
  • In § 3 wird ein neuer Zifferpunkt eingefügt, der den Begriff „allgemein physikalisch‑chemischer Schadstoff“ definiert.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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