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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
Verordnung vom 11.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die seit 1987 geltende Regelung zum Munitionslager Zwölfaxing auf und beendet damit den Gefährdungsbereich. Sie tritt am 1. November 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung10/11/2007XXIII
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die seit 1987 geltende Regelung zum Munitionslager Zwölfaxing auf und beendet damit den Gefährdungsbereich. Sie tritt am 1. November 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Aufhebung stützt sich auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes, das die Möglichkeit vorsieht, Gefährdungsbereiche zu beenden.
  • Die bisherige Verordnung von 1987 wird vollständig aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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