Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die seit 1987 geltende Regelung zum Munitionslager Zwölfaxing auf und beendet damit den Gefährdungsbereich. Sie tritt am 1. November 2007 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung10/11/2007XXIII
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die seit 1987 geltende Regelung zum Munitionslager Zwölfaxing auf und beendet damit den Gefährdungsbereich. Sie tritt am 1. November 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Aufhebung stützt sich auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes, das die Möglichkeit vorsieht, Gefährdungsbereiche zu beenden.
- Die bisherige Verordnung von 1987 wird vollständig aufgehoben.
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