Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/12/2007XXIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Betreuung von Pflegebedürftigen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Ausübungs‑ und Standesregeln für das Gewerbe der Personenbetreuung fest, fordert schriftliche Verträge, Transparenz und Dokumentation zum Schutz der betreuten Personen.Schwerpunkte
- Betreiber von Personenbetreuungs‑Dienstleistungen müssen das Wohl der zu betreuenden Person achten und dürfen keine unaufgeforderten Geschäfte abschließen.
- Ein schriftlicher Betreuungsvertrag ist Pflicht; er muss Name, Adresse, Dauer, Leistungen, Preis, Vertretungsregelungen und Kündigungsmodalitäten enthalten.
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