Neuregelung des Arbeitsschutzes im Gleisbereich – Einführung von Sicherungsmaßnahmen und Fachkenntnisnachweisen Verordnung vom 10/15/2007
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/15/2007XXIII
Arbeitsrecht
Gewerbeaufsicht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Eisenbahn‑ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, indem sie neue Sicherungsmaßnahmen für Drittarbeiter, verpflichtende Fachkenntnisnachweise und eine Aufsichtspflicht bei Bauarbeiten am Gleis einführt. Die Änderungen gelten seit dem 1. Jänner 2008.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 26b verpflichtet Eisenbahnunternehmen, für Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber im Gleisgefährdungsbereich Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
- Bei Bauarbeiten im Gleisgefährdungsbereich muss das Eisenbahnunternehmen eine geeignete Person als Sicherungsaufsicht benennen, die die Durchführung und Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen überwacht.
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