<!--[-->Zuständigkeitsregelung für Dienstrechtsangelegenheiten im Justizressort<!--]-->
Zuständigkeitsregelung für Dienstrechtsangelegenheiten im Justizressort Verordnung vom 10/16/2007
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Bundesministerium für Justiz10/16/2007XXIII
Justiz
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, welche Behörden im Justizressort für die Bearbeitung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind.
  • Zuständige Stellen sind: Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Generalprokuratur, Präsidenten der Oberlandesgerichte, Oberstaatsanwaltschaften und die Vollzugsdirektion.
Dokumente (PDFs)
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Berger Maria-Margarethe, Dr.




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