Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche Behörden im Justizressort für die Bearbeitung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.Bundesministerium für Justiz10/16/2007XXIII
Justiz
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche Behörden im Justizressort für die Bearbeitung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind.
- Zuständige Stellen sind: Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Generalprokuratur, Präsidenten der Oberlandesgerichte, Oberstaatsanwaltschaften und die Vollzugsdirektion.
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