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Zuständigkeitsregelung für Dienstrechtsangelegenheiten im Justizressort
Verordnung vom 16.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, welche Behörden im Justizressort für die Bearbeitung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz10/16/2007XXIII
Justiz
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, welche Behörden im Justizressort für die Bearbeitung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind.
  • Zuständige Stellen sind: Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Generalprokuratur, Präsidenten der Oberlandesgerichte, Oberstaatsanwaltschaften und die Vollzugsdirektion.
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