Biokraftstoff‑Bevorratungs‑Verordnung 2007 – Rohstoffe & Umrechnungsschlüssel
Verordnung vom 16.10.2007Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche pflanzlichen und tierischen Rohstoffe zur direkten Herstellung von Biodiesel und Bioethanol unter die Vorratspflicht fallen, und legt für jede Gruppe Umrechnungsschlüssel in Erdöleinheiten fest. Sie trat am 1. April 2007 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/16/2007XXIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche pflanzlichen und tierischen Rohstoffe zur direkten Herstellung von Biodiesel und Bioethanol unter die Vorratspflicht fallen, und legt für jede Gruppe Umrechnungsschlüssel in Erdöleinheiten fest. Sie trat am 1. April 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert die Rohstoffe, die für die direkte Erzeugung von Biodiesel unter die Vorratspflicht fallen – dazu gehören Rapssaat, Sonnenblumenkerne, Sojabohnen sowie pflanzliche und tierische Fette und Öle.
- Für die direkte Erzeugung von Bioethanol werden stärkehaltige Rohstoffe (Weizen, Roggen, Gerste, Triticale, Mais, Kartoffeln, Reis), zuckerhaltige Rohstoffe (Zuckerrohr, Zuckerrübenmelasse, Zuckerrübendicksaft) und reiner Ethylalkohol (mind. 80 % Vol.) festgelegt.
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