Elektrizitätsstatistikverordnung 2007 – Regelung von Erhebungen im Strommarkt Verordnung vom 10/16/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/16/2007XXIII
Energie
Zusammenfassung
Die Elektrizitätsstatistikverordnung 2007 regelt, welche statistischen Daten in der österreichischen Stromwirtschaft zu erheben sind, wer meldepflichtig ist und bis wann die Meldungen erfolgen müssen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Gegenstand der Elektrizitätsstatistik: Erhebungen von Daten über Belastung der Netze, Anlagenbestände, Marktgeschehen und erneuerbare Energien.
- Es werden zahlreiche Fachbegriffe definiert, z. B. „Abgabe an Endverbraucher“, „Arbeitsvermögen“ oder „Zählpunkt“, um einheitliche Messungen zu ermöglichen.
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