<!--[-->Bestimmung des BAW als Flexibilisierungseinheit (2007‑2010)<!--]-->
Bestimmung des BAW als Flexibilisierungseinheit (2007‑2010)
Verordnung vom 17.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt das Bundesamt für Wasserwirtschaft als Organisationseinheit, die die Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes nutzt, und legt ein vierjähriges Projektprogramm mit klaren Zielen, finanziellen Befugnissen und Berichtspflichten fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/17/2007XXIII
Umwelt
Wirtschaft
Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt das Bundesamt für Wasserwirtschaft als Organisationseinheit, die die Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes nutzt, und legt ein vierjähriges Projektprogramm mit klaren Zielen, finanziellen Befugnissen und Berichtspflichten fest.

Schwerpunkte

  • Das Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW) wird als Organisationseinheit bestimmt, bei der die Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes zur Anwendung kommt.
  • Der Projektzeitraum läuft vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2010.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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