Verordnung zur Einrichtung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (BABF) und Anwendung der Flexibilisierungsklausel
Verordnung vom 17.10.2007Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Bundesanstalt für Bergbauernfragen als Organisationseinheit fest, definiert ihren Projektzeitraum von 2007 bis 2010 und regelt Forschung, Budgetierung sowie die Einrichtung eines Controlling‑Beirats.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/17/2007XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Bundesanstalt für Bergbauernfragen als Organisationseinheit fest, definiert ihren Projektzeitraum von 2007 bis 2010 und regelt Forschung, Budgetierung sowie die Einrichtung eines Controlling‑Beirats.Schwerpunkte
- Die BABF wird als Organisationseinheit festgelegt, über die die Flexibilisierungsklausel angewendet werden kann.
- Der Projektzeitraum erstreckt sich vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2010.
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