<!--[-->Einrichtung der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft als Organisationseinheit mit Flexibilisierungsklausel<!--]-->
Einrichtung der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft als Organisationseinheit mit Flexibilisierungsklausel Verordnung vom 10/17/2007
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/17/2007XXIII
Finanzen
Forschung
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 macht die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft zur Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes gilt. Sie legt einen Projektzeitraum von 2007‑2010 fest, definiert Ziele für Forschung und Beratung und gibt finanzielle Befugnisse sowie einen Controlling‑Beirat.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft wird als Organisationseinheit definiert, bei der die Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes gilt.
  • Der Projektzeitraum erstreckt sich vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2010.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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