Einrichtung der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft als Organisationseinheit mit Flexibilisierungsklausel
Verordnung vom 17.10.2007Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 macht die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft zur Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes gilt. Sie legt einen Projektzeitraum von 2007‑2010 fest, definiert Ziele für Forschung und Beratung und gibt finanzielle Befugnisse sowie einen Controlling‑Beirat.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/17/2007XXIII
Finanzen
Forschung
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 macht die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft zur Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes gilt. Sie legt einen Projektzeitraum von 2007‑2010 fest, definiert Ziele für Forschung und Beratung und gibt finanzielle Befugnisse sowie einen Controlling‑Beirat.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft wird als Organisationseinheit definiert, bei der die Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes gilt.
- Der Projektzeitraum erstreckt sich vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2010.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.