Bestimmung der Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft als Organisationseinheit (2007‑2010)
Verordnung vom 17.10.2007Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 bestimmt die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft (BAM) als eigenständige Organisationseinheit, legt ihren Projektzeitraum bis Ende 2010 fest und definiert Ziele, Finanzbefugnisse sowie Berichtspflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/17/2007XXIII
Finanzen
Milchwirtschaft
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 bestimmt die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft (BAM) als eigenständige Organisationseinheit, legt ihren Projektzeitraum bis Ende 2010 fest und definiert Ziele, Finanzbefugnisse sowie Berichtspflichten.Schwerpunkte
- Die BAM wird als Organisationseinheit für die Flexibilisierungsklausel festgelegt.
- Der Projektzeitraum läuft vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2010.
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