<!--[-->Einrichtung des Bundesamtes für Weinbau als Organisationseinheit mit Flexibilisierungsklausel<!--]-->
Einrichtung des Bundesamtes für Weinbau als Organisationseinheit mit Flexibilisierungsklausel
Verordnung vom 17.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt das Bundesamt für Weinbau als Organisationseinheit unter der Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes, legt den Projektzeitraum 2007‑2010 fest und definiert Ziele, finanzielle Befugnisse sowie Berichtspflichten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/17/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt das Bundesamt für Weinbau als Organisationseinheit unter der Flexibilisierungsklausel des Bundeshaushaltsgesetzes, legt den Projektzeitraum 2007‑2010 fest und definiert Ziele, finanzielle Befugnisse sowie Berichtspflichten.

Schwerpunkte

  • Das Bundesamt für Weinbau (BAWB) wird als Organisationseinheit nach § 17a BHG bestimmt, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt.
  • Der Projektzeitraum läuft vom 1. Jänner 2007 bis zum 31. Dezember 2010.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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