Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 legt strengere Emissionsgrenzwerte für Eisen‑ und Stahlanlagen fest, führt neue Mess‑ und Berichtspflichten ein und gibt Übergangsfristen für bereits bestehende Anlagen vor.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/18/2007XXIII
Umwelt
Industrie
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 legt strengere Emissionsgrenzwerte für Eisen‑ und Stahlanlagen fest, führt neue Mess‑ und Berichtspflichten ein und gibt Übergangsfristen für bereits bestehende Anlagen vor.Schwerpunkte
- Ein neuer Grenzwert von 10 mg/m³ für staubförmige Emissionen wird eingeführt; bei Anlagen, die keine Gewebefilter einsetzen, gilt ein höherer Grenzwert von 20 mg/m³.
- Der Grenzwert für organische Stoffe (als Gesamtkohlenstoff angegeben) wird auf 50 mg/m³ festgelegt; besonders gefährliche organische Verbindungen erhalten zusätzliche, strengere Grenzwerte.
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