Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/18/2007XXIII
Umwelt
Industrie
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 legt strengere Emissionsgrenzwerte für Eisen‑ und Stahlanlagen fest, führt neue Mess‑ und Berichtspflichten ein und gibt Übergangsfristen für bereits bestehende Anlagen vor.Schwerpunkte
- Ein neuer Grenzwert von 10 mg/m³ für staubförmige Emissionen wird eingeführt; bei Anlagen, die keine Gewebefilter einsetzen, gilt ein höherer Grenzwert von 20 mg/m³.
- Der Grenzwert für organische Stoffe (als Gesamtkohlenstoff angegeben) wird auf 50 mg/m³ festgelegt; besonders gefährliche organische Verbindungen erhalten zusätzliche, strengere Grenzwerte.
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