Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit10/19/2007XXIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 870 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Wintertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Salzburg, Tirol und Wien. Die Bewilligungen dürfen höchstens 25 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2008 enden; die Regelung gilt bis zum 30. April 2008.Schwerpunkte
- Ein Kontingent von 870 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt und auf Kärnten (15), Salzburg (260), Tirol (550) und Wien (45) verteilt.
- Erteilte Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern und dürfen nicht nach dem 15. Mai 2008 enden.
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