Einrechnung von Nebenleistungen (Werkstätten, IT‑Betreuung & Küchen) in die Lehrverpflichtung Verordnung vom 10/29/2007
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/29/2007XXIII
Bildung
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 294/2007 erweitert die Regeln, welche schulischen Nebenaufgaben – darunter Werkstätten, IT‑Betreuung und Küchenleitung – in die wöchentliche Lehrverpflichtung der Bundeslehrer einbezogen werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung erhält den neuen Titel „Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer (Nebenleistungsverordnung)“.
- Die Verwaltung von Nebenleistungen an Wirtschaftsschulen, Tourismusschulen und Fachschulen für Sozialberufe wird nun in die Lehrverpflichtung eingerechnet.
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