AVV‑Novelle 2007: Erweiterte Emissions‑ und Melderegeln für Verbrennungsanlagen Verordnung vom 10/29/2007
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2007XXIII
Umwelt
Abfall
Energie
Zusammenfassung
Die AVV‑Novelle 2007 führt neue Meldepflichten für Verbrennungsanlagen ein, verlangt jährliche Emissionserklärungen und legt Übergangsfristen fest. Sie tritt am 1. November 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Definition von Behandlungsanlagen (z. B. Anlagen nach §§ 37 oder 52 AWG 2002).
- Betreiber müssen jährlich eine Emissionserklärung (Luft, Wasser und Abfall‑Input‑Output) über ein zentrales Register einreichen.
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