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AVV‑Novelle 2007: Erweiterte Emissions‑ und Melderegeln für Verbrennungsanlagen
Verordnung vom 29.10.2007

Zusammenfassung

Die AVV‑Novelle 2007 führt neue Meldepflichten für Verbrennungsanlagen ein, verlangt jährliche Emissionserklärungen und legt Übergangsfristen fest. Sie tritt am 1. November 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2007XXIII
Umwelt
Abfall
Energie

Zusammenfassung

Die AVV‑Novelle 2007 führt neue Meldepflichten für Verbrennungsanlagen ein, verlangt jährliche Emissionserklärungen und legt Übergangsfristen fest. Sie tritt am 1. November 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Definition von Behandlungsanlagen (z. B. Anlagen nach §§ 37 oder 52 AWG 2002).
  • Betreiber müssen jährlich eine Emissionserklärung (Luft, Wasser und Abfall‑Input‑Output) über ein zentrales Register einreichen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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