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AVV‑Novelle 2007: Erweiterte Emissions‑ und Melderegeln für Verbrennungsanlagen Verordnung vom 10/29/2007
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2007XXIII
Umwelt
Abfall
Energie

Zusammenfassung

Die AVV‑Novelle 2007 führt neue Meldepflichten für Verbrennungsanlagen ein, verlangt jährliche Emissionserklärungen und legt Übergangsfristen fest. Sie tritt am 1. November 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Definition von Behandlungsanlagen (z. B. Anlagen nach §§ 37 oder 52 AWG 2002).
  • Betreiber müssen jährlich eine Emissionserklärung (Luft, Wasser und Abfall‑Input‑Output) über ein zentrales Register einreichen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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