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Neuregelung des Aufnahmeverfahrens für Schulen
Verordnung vom 30.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung 297/2007 ändert das Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse der Hauptschule, höhere Schulen und Polytechnische Schulen. Sie legt neue Fristen für Anträge, Vorgaben zur Schulnachricht und regelt die vorläufige Zuweisung von Schulplätzen.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/30/2007XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 297/2007 ändert das Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse der Hauptschule, höhere Schulen und Polytechnische Schulen. Sie legt neue Fristen für Anträge, Vorgaben zur Schulnachricht und regelt die vorläufige Zuweisung von Schulplätzen.

Schwerpunkte

  • Der Antrag auf Aufnahme muss spätestens am zweiten Freitag nach den Semesterferien bei der gewünschten Schule eingereicht werden.
  • Beim Antrag muss das Original und eine Abschrift der Schulnachricht bzw. das letzte Zeugnis vorgelegt werden; fehlt beides, wird das zuletzt ausgestellte Zeugnis akzeptiert.
Dokumente (PDFs)
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