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Pauschalvergütung für Bundesrechtsanwälte (2007)
Verordnung vom 30.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine jährliche Pauschalvergütung von 18 Millionen Euro für alle vom Bund beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fest – gültig ab 2007 und für die Folgejahre.
Bundesministerium für Justiz10/30/2007XXIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine jährliche Pauschalvergütung von 18 Millionen Euro für alle vom Bund beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fest – gültig ab 2007 und für die Folgejahre.

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt jährlich 18 Millionen Euro als Pauschalvergütung für alle vom Staat bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
  • Die Pauschalvergütung gilt für das Jahr 2007 und wird für die Folgejahre fortgeführt, solange keine neue Verordnung erlassen wird.
Dokumente (PDFs)
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