Zusammenfassung
Die Verordnung befreit ausgewählte Abschnitte der Wiener Nordrand Schnellstraße und der Stockerauer Schnellstraße von der Mautpflicht und tritt am 19. November 2007 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/31/2007XXIII
Finanzwesen
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung befreit ausgewählte Abschnitte der Wiener Nordrand Schnellstraße und der Stockerauer Schnellstraße von der Mautpflicht und tritt am 19. November 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Abschnitte S 2 der Wiener Nordrand Schnellstraße und S 5 der Stockerauer Schnellstraße werden von der Mautpflicht befreit.
- Die Befreiung gilt sowohl für die fahrleistungsabhängige als auch für die zeitabhängige Maut.
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