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Mautstreckenausnahmen für ausgewählte Schnellstraßenabschnitte
Verordnung vom 31.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung befreit ausgewählte Abschnitte der Wiener Nordrand Schnellstraße und der Stockerauer Schnellstraße von der Mautpflicht und tritt am 19. November 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/31/2007XXIII
Finanzwesen
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung befreit ausgewählte Abschnitte der Wiener Nordrand Schnellstraße und der Stockerauer Schnellstraße von der Mautpflicht und tritt am 19. November 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Abschnitte S 2 der Wiener Nordrand Schnellstraße und S 5 der Stockerauer Schnellstraße werden von der Mautpflicht befreit.
  • Die Befreiung gilt sowohl für die fahrleistungsabhängige als auch für die zeitabhängige Maut.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Faymann Werner © Parlamentsdirektion

Faymann Werner

SPÖ


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