Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist*innen 2006 Verordnung vom 10/31/2007
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/31/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung von Pensionist*innen im Jahr 2006 auf die verschiedenen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, das die Festlegung von Aufteilungsschlüsseln für die Krankenversicherung der Pensionist*innen erlaubt.
- Für das Jahr 2006 erhalten die Wiener Gebietskrankenkasse 24,04 % und die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse 20,71 % der Beiträge – die beiden größten Anteile.
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