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Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist*innen 2006
Verordnung vom 31.10.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung von Pensionist*innen im Jahr 2006 auf die verschiedenen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend10/31/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung von Pensionist*innen im Jahr 2006 auf die verschiedenen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, das die Festlegung von Aufteilungsschlüsseln für die Krankenversicherung der Pensionist*innen erlaubt.
  • Für das Jahr 2006 erhalten die Wiener Gebietskrankenkasse 24,04 % und die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse 20,71 % der Beiträge – die beiden größten Anteile.
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