<!--[-->Kriterien für flexible Verkehrs‑ und Tempolimit‑Systeme zum Immissionsschutz<!--]-->
Kriterien für flexible Verkehrs‑ und Tempolimit‑Systeme zum Immissionsschutz Verordnung vom 10/31/2007
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/31/2007XXIII
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie flexible Verkehrs‑ und Tempolimit‑Systeme eingesetzt werden dürfen, um die Luftqualität zu verbessern. Sie definiert Mindestwirkungen, Aktivierungsgrenzen und ein jährliches Evaluationsverfahren.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 14 Abs. 6d des Immissionsschutzgesetz‑Luft und erlaubt den Landeshauptmannen, flexible Verkehrsbeeinflussungssysteme einzusetzen, um Luftschadstoffe zu reduzieren.
  • Der Landeshauptmann muss sicherstellen, dass das System mindestens den Effekt einer permanenten 100 km/h‑Begrenzung im Winter oder mindestens 75 % dieses Effekts im übrigen Jahr erzielt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.