Ermächtigung zu überplanmäßigen Ausgaben für Leitungen im BMFUW (2007‑2010)
Verordnung vom 05.11.2007Zusammenfassung
Die 2007 erlassene Verordnung ermächtigt die Leiter von fünf Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Land‑, Forst‑, Umwelt‑ und Wasserwirtschaft, überplanmäßige Ausgaben von 2007 bis 2010 zu tätigen, basierend auf § 17a Abs. 3 BHG, und hebt die frühere Regelung von 2004 auf.Bundesministerium für Finanzen11/5/2007XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 2007 erlassene Verordnung ermächtigt die Leiter von fünf Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Land‑, Forst‑, Umwelt‑ und Wasserwirtschaft, überplanmäßige Ausgaben von 2007 bis 2010 zu tätigen, basierend auf § 17a Abs. 3 BHG, und hebt die frühere Regelung von 2004 auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung erlaubt den genannten Leitern, im Finanzzeitraum 2007‑2010 überplanmäßige Ausgaben zu tätigen.
- Betroffen sind fünf Organisationseinheiten: Bergbauernfragen, Wasserwirtschaft, Agrarwirtschaft, alpenländische Milchwirtschaft und Weinbau.
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