Rinderleukose‑Untersuchungsverordnung 2008 – Regelung von Probenahme und Diagnostik
Verordnung vom 05.11.2007Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die flächendeckende Untersuchung von Milch‑ und Blutproben zur Früherkennung der Rinderleukose in Österreich und legt Zuständigkeiten, Verfahren sowie Sanktionen fest.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/5/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die flächendeckende Untersuchung von Milch‑ und Blutproben zur Früherkennung der Rinderleukose in Österreich und legt Zuständigkeiten, Verfahren sowie Sanktionen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die flächendeckende Untersuchung von Rinderbeständen in Österreich, um die Enzootische Rinderleukose zu erkennen und zu bekämpfen.
- Proben dürfen nur von qualifizierten Tierärzten oder anderen befugten Personen entnommen werden; der Landeshauptmann bestellt und schult diese.
Dokumente (PDFs)
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