Rinderleukose‑Untersuchungsverordnung 2008 – Regelung von Probenahme und Diagnostik Verordnung vom 11/5/2007
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/5/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die flächendeckende Untersuchung von Milch‑ und Blutproben zur Früherkennung der Rinderleukose in Österreich und legt Zuständigkeiten, Verfahren sowie Sanktionen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die flächendeckende Untersuchung von Rinderbeständen in Österreich, um die Enzootische Rinderleukose zu erkennen und zu bekämpfen.
- Proben dürfen nur von qualifizierten Tierärzten oder anderen befugten Personen entnommen werden; der Landeshauptmann bestellt und schult diese.
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