Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2008 – Regelungen zur Brucellose‑Kontrolle bei Rindern
Verordnung vom 05.11.2007Zusammenfassung
Die Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2008 regelt die verpflichtende Untersuchung von Milch‑ und Blutproben aller Rinderbestände in Österreich zur Früherkennung der Brucellose. Sie definiert Prüfstellen, Meldepflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf Infektion.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/5/2007XXIII
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Zusammenfassung
Die Bangseuchen‑Untersuchungsverordnung 2008 regelt die verpflichtende Untersuchung von Milch‑ und Blutproben aller Rinderbestände in Österreich zur Früherkennung der Brucellose. Sie definiert Prüfstellen, Meldepflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf Infektion.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie gilt für alle Rinderbestände in Österreich und regelt, wie Untersuchungen zur Feststellung von Brucellose durchzuführen sind.
- Begriffsbestimmungen legen fest, was ein „Bestand“, ein „verdächtiger Bestand“ und welche Probenarten (Milch‑, Blutprobe) sind.
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