Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/5/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung 2008 regelt die flächendeckende Kontrolle von Rinderbeständen in Österreich mittels Blut‑ und Milchproben, um das Infektiöse Bovine Rhinotracheitis‑Virus und das IBR‑Komplex zu erkennen.Schwerpunkte
- Die Verordnung verpflichtet alle Rinderbestände in Österreich zu regelmäßigen Blut‑ und Milchproben, um IBR und IPV nachzuweisen.
- Zulässige Untersuchungen dürfen nur von akkreditierten veterinärmedizinischen Laboren der AGES durchgeführt werden, die jährlich an Ringversuchen teilnehmen müssen.
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