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Regelung zur IBR/IPV‑Kontrolle bei Rindern (2008)
Verordnung vom 05.11.2007

Zusammenfassung

Die IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung 2008 regelt die flächendeckende Kontrolle von Rinderbeständen in Österreich mittels Blut‑ und Milchproben, um das Infektiöse Bovine Rhinotracheitis‑Virus und das IBR‑Komplex zu erkennen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/5/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die IBR/IPV‑Untersuchungsverordnung 2008 regelt die flächendeckende Kontrolle von Rinderbeständen in Österreich mittels Blut‑ und Milchproben, um das Infektiöse Bovine Rhinotracheitis‑Virus und das IBR‑Komplex zu erkennen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verpflichtet alle Rinderbestände in Österreich zu regelmäßigen Blut‑ und Milchproben, um IBR und IPV nachzuweisen.
  • Zulässige Untersuchungen dürfen nur von akkreditierten veterinärmedizinischen Laboren der AGES durchgeführt werden, die jährlich an Ringversuchen teilnehmen müssen.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.

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