Verordnung über den 23. Nachtrag zum Arzneibuch (Einführung des Nachtrags 5.07) Verordnung vom 11/8/2007
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/8/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 23. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue deutsche Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (5. Auflage 2005, Nachtrag 5.07) in Kraft und hebt alle vorherigen Monographien auf, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden.Schwerpunkte
- Die neue deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (5. Auflage 2005, Nachtrag 5.07) wird in Kraft gesetzt.
- Monographien und Texte des Europäischen und des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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