Erweiterung und Flexibilisierung der Abschlussprüfungen für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik
Verordnung vom 08.11.2007Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert und flexibilisiert die Abschlussprüfungen für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, indem sie neue Fächer wie Deutsch, lebende Fremd‑/Volksgruppensprachen, Biologie & Umweltkunde sowie Musik hinzufügt und den Kandidat*innen mehr Wahlmöglichkeiten bei schriftlichen und mündlichen Prüfungsaufgaben bietet.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/8/2007XXIII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert und flexibilisiert die Abschlussprüfungen für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, indem sie neue Fächer wie Deutsch, lebende Fremd‑/Volksgruppensprachen, Biologie & Umweltkunde sowie Musik hinzufügt und den Kandidat*innen mehr Wahlmöglichkeiten bei schriftlichen und mündlichen Prüfungsaufgaben bietet.Schwerpunkte
- Die Prüfungsgebiete werden um die Fächer Deutsch (inkl. Kinder‑ und Jugendliteratur), lebende Fremdsprache/Volksgruppensprache sowie lebende Fremdsprache (Englisch) erweitert; die schriftliche Klausur muss nun zwei unabhängige Aufgaben enthalten, wobei bei Sprachprüfungen ein Hörtext vorgegeben wird.
- Für die Prüfungsbereiche Musikerziehung und Instrumentalmusik sowie Rhythmisch‑musikalische Erziehung wird eine praktische Teilaufgabe mit musikalischem Vorspielen verlangt.
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