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Geflügelpest‑Verordnung 2007 – Überwachung, Meldung und Eindämmungsmaßnahmen
Verordnung vom 09.11.2007

Zusammenfassung

Die Geflügelpest‑Verordnung 2007 legt ein umfassendes System zur Überwachung, Meldung und Eindämmung von Aviärer Influenza fest. Sie definiert Meldepflichten, Biosicherheitsmaßnahmen, Zonenregelungen und Vorgehensweisen bei Verdacht bzw. Ausbruch der Hoch‑ und Niedrigpathogenen Vogelgrippe.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/9/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Geflügelpest‑Verordnung 2007 legt ein umfassendes System zur Überwachung, Meldung und Eindämmung von Aviärer Influenza fest. Sie definiert Meldepflichten, Biosicherheitsmaßnahmen, Zonenregelungen und Vorgehensweisen bei Verdacht bzw. Ausbruch der Hoch‑ und Niedrigpathogenen Vogelgrippe.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt ein flächendeckendes Überwachungsprogramm für Geflügel, andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel und Wildvögel fest und definiert Meldepflichten bei Auffinden toter Wasser‑ oder Greifvögel.
  • Ein nationales Referenzlabor (AGES‑Mödling) muss vierteljährlich Berichte über die Untersuchungsergebnisse an das Bundesministerium liefern; positive Befunde führen zu sofortigen Maßnahmen nach Teil 2.
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