<!--[-->Verordnung zur Agrar‑ und Viehwirtschaftsstatistik 2007<!--]-->
Verordnung zur Agrar‑ und Viehwirtschaftsstatistik 2007
Verordnung vom 09.11.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 legt die Erhebung einer umfassenden Statistik zur Agrarstruktur und zum Viehbestand für das Jahr 2007 fest. Sie definiert, welche Betriebe befragt werden, wie Daten erhoben werden und sieht eine Kostenabfindung für Gemeinden vor.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/9/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 legt die Erhebung einer umfassenden Statistik zur Agrarstruktur und zum Viehbestand für das Jahr 2007 fest. Sie definiert, welche Betriebe befragt werden, wie Daten erhoben werden und sieht eine Kostenabfindung für Gemeinden vor.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss Erhebungen zur Agrarstruktur und zum Viehbestand durchführen und die Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2008 auswerten.
  • Als statistische Einheiten gelten Betriebe mit mindestens einem Hektar landwirtschaftlicher Fläche, Weinbaubetriebe ab 25 Ar, Obst‑ und Gemüsebetriebe ab definierten Flächen sowie Viehhaltungsbetriebe mit Mindestbeständen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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