Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2007)
Verordnung vom 15.11.2007Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 985 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Saisonarbeiter im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf maximal 24 Wochen bis spätestens 15. Mai 2008.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/15/2007XXIII
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 985 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Saisonarbeiter im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf maximal 24 Wochen bis spätestens 15. Mai 2008.Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Kontingent von 6 985 befristeten Beschäftigungen für den Wintertourismus wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt, wobei einzelne Plätze für Schaustellerbetriebe reserviert sind.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 24 Wochen dauern und müssen vor dem 15. Mai 2008 enden.
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