<!--[-->Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2007)<!--]-->
Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2007)
Verordnung vom 15.11.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 985 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Saisonarbeiter im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf maximal 24 Wochen bis spätestens 15. Mai 2008.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit11/15/2007XXIII
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 985 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Saisonarbeiter im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf maximal 24 Wochen bis spätestens 15. Mai 2008.

Schwerpunkte

  • Ein Gesamt‑Kontingent von 6 985 befristeten Beschäftigungen für den Wintertourismus wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt, wobei einzelne Plätze für Schaustellerbetriebe reserviert sind.
  • Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 24 Wochen dauern und müssen vor dem 15. Mai 2008 enden.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


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