Einheitliche Betriebsprämie‑Verordnung 2007 – Regelungen für Agrarsubventionen
Verordnung vom 20.11.2007Zusammenfassung
Die Einheitliche Betriebsprämie‑Verordnung 2007 regelt die Durchführung von EU‑Direktzahlungen für österreichische Landwirte. Sie legt Zuständigkeiten, Antragsverfahren und Vorgaben zur Flächenstilllegung fest und trat am 1. Juli 2007 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/20/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Einheitliche Betriebsprämie‑Verordnung 2007 regelt die Durchführung von EU‑Direktzahlungen für österreichische Landwirte. Sie legt Zuständigkeiten, Antragsverfahren und Vorgaben zur Flächenstilllegung fest und trat am 1. Juli 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung der Verordnung zuständig; Anträge müssen bei der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer eingereicht werden.
- Zahlungsansprüche können nur über ein von der AMA bereitgestelltes Formblatt übertragen werden; nach dem 30. April muss die 10‑Monats‑Frist für die Anzeige eingehalten werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.