Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ändert die Regelungen für Lebensmittel zur kalorienarmen Ernährung: Sie streicht eine Formulierung zum Hungergefühl und fügt einen Paragraphen ein, der EU‑Richtlinien zu Kennzeichnung, Verpackung und Werbung umsetzt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/21/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ändert die Regelungen für Lebensmittel zur kalorienarmen Ernährung: Sie streicht eine Formulierung zum Hungergefühl und fügt einen Paragraphen ein, der EU‑Richtlinien zu Kennzeichnung, Verpackung und Werbung umsetzt.Schwerpunkte
- Die Formulierung „oder über eine Verringerung des Hungergefühls bzw. ein verstärktes Sättigungsgefühl“ wird aus § 4 Absatz 3 gestrichen, um die Regelung klarer zu machen.
- Ein neuer § 5 wird eingefügt, der die Umsetzung der EU‑Richtlinien 96/8/EG und 2007/29/EG zur Kennzeichnung, Verpackung und Werbung von kalorienarmen Lebensmitteln festlegt.
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