Änderung der Kunststoffverordnung 2003 – neue Regelungen für Mehrschichtkunststoffe und Migrationsgrenzwerte
Verordnung vom 21.11.2007Zusammenfassung
Die 325/2007‑Verordnung ändert die Kunststoffverordnung von 2003. Sie definiert Mehrschichtkunststoffe, legt strengere Migrationsgrenzwerte fest, verbietet Azodicarbonamid und führt eine verpflichtende Konformitätserklärung ein. Für nicht konforme Produkte gelten Übergangsfristen bis 30 April 2009 bzw. für bestimmte Deckel bis 30 Juni 2008.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/21/2007XXIII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 325/2007‑Verordnung ändert die Kunststoffverordnung von 2003. Sie definiert Mehrschichtkunststoffe, legt strengere Migrationsgrenzwerte fest, verbietet Azodicarbonamid und führt eine verpflichtende Konformitätserklärung ein. Für nicht konforme Produkte gelten Übergangsfristen bis 30 April 2009 bzw. für bestimmte Deckel bis 30 Juni 2008.Schwerpunkte
- Ein neuer Definitionsteil legt fest, dass mehrschichtige Kunststoffe aus mindestens zwei rein Kunststoff‑Schichten bestehen und führt den Begriff der funktionellen Barriere ein.
- Der Gesamtmigrationsgrenzwert wird auf 60 mg/kg festgelegt; für Behältnisse < 500 ml oder > 10 l sowie für nicht‑füllbare Gegenstände gilt ein reduzierter Grenzwert von 10 mg/dm².
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